Kirchenasyl - Kirchenfrieden

Kontakt

Wenn Sie einen Härtefall kennen, wenden Sie sich umgehend an die Fachleute vom Diakonischen Werk.

Was ist Kirchenasyl?

Man kann Kirchenasyl – oder den Kirchenfrieden – als eine gewaltfreie Aufforderung der Kirchengemeinde verstehen, dass die Person, die auf dem Kirchengrund Schutz sucht, nicht von anderen angegriffen oder in Gewahrsam genommen werden soll.

 

So war das schon im Mittelalter. In den nordischen Kirchen wird der Eingangsraum das „Waffenhaus“ genannt („våpenhuset“). Dort mussten die Wikinger ihr Schwert niederlegen, bevor sie eintraten.

 

„Nun ist das Mittelalter schon eine Weile vorbei“, sagten 2015 die deutschen Innenminister. Und die Kirchenvertreter stimmten dem zu, entgegneten aber auch, dass der Staat manchmal trotzdem Fehler mache.

 

Es kam zu einem Kompromiss: Es ist und bleibt verboten, gegen das Aufenthaltsrecht zu verstoßen. Wer nach ordentlichen Behördenbescheiden und Gerichtsbeschlüssen ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen. Es gibt keinen Ort, wo die Polizei bei Vorlage entsprechender Papiere keinen Zutritt hätte. Das gilt auch für Kirchen.

 

ABER: Der Staat macht gegenüber den Kirchen von seinem Gewaltmonopol nicht Gebrauch, solange die Kirchen sich an die ausgehandelten Grundsätze halten.

Grundsätze

- Kirchenasyl darf nur als letzter Ausweg in besonderen Härtefällen gewährt werden („ultima ratio“).

- Es muss eine begründete, von Fachleuten bestätigte Annahme geben, dass die Person durch den zeitlichen Aufschub und eine erneute Prüfung ihrer Situation eine Chance auf Bleiberecht hat.

- Die Kirchen melden umgehend, wenn einer Person Schutz gewährt wird und halten sich dabei an einen vereinbarten Dienstweg.

- Pro Bistum und Landeskirche gibt es nur ein zentrales mit Fachleuten besetztes Büro als Ansprechpartner für den Staat und Verbindungsstelle für die Kirchengemeinden, so dass das Einhalten der Grundsätze gewährleistet und ein leichtfertiger Umgang damit vermieden werden.

Rahmenbedingungen

Das Kirchenasyl darf nur eingegangen werden, wenn der Kirchenvorstand dahintersteht und wenn ein Unterstützer/ innen-Kreis da ist, der den persönlichen Kontakt zu Menschen und die Versorgung mit Mitteln des täglichen Bedarfs gewährleistet. Während des Aufenthalts bekommt die Person keine Leistungen aus den Sozialkassen und hat keinen Anspruch auf Krankenversicherung.

 

In der Regel dauert das Kirchenasyl von einigen Wochen bis zu etlichen Monaten. Die meisten Fälle sind sogenannte "Dublin"-Fälle. Sie warten bis nach Ablauf einer "Überstellungsfrist" nicht mehr das europäische Partnerland, sondern die Bundesrepublik für einen Antrag zuständig ist.

 

Bewegungsfreiheit

Natürlich darf die Person jederzeit das Grundstück der Kirche verlassen. Aber außerhalb muss sie bei Kontakt mit der Polizei damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. Auf dem Grundstück ist das nicht der Fall, weil der Staat freiwillig das Kirchenasyl respektiert, weil der Staat ein guter Staat ist, der in aller Fehlbarkeit der Humanität verpflichtet ist.